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Mit Hilfe der Kommunalen Wärmeplanungen in den Gemeinden will Deutschland die Transformation der Wärmeversorgung bundesweit bewältigen. Zur Wärmeversorgung zählen Raumwärme (Heizung), Warmwasser sowie Prozesswärme und –kälte in Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. Für das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung soll ein möglichst kosteneffizienter und lokal sinnvoll umsetzbarer Weg gefunden werden.
Der Wärmeplan als Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung dient als Fahrplan und Entscheidungsgrundlage, um die zukünftige Wärmeversorgung und Stadtentwicklung nachhaltig zu gestalten.
Welche Inhalte der fertige Wärmeplan haben muss, wie der Datenschutz gewährleistet wird und welche Akteure wie zu beteiligen sind, ist im Wärmeplanungsgesetz festgelegt („Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394“), dass noch 2026 geändert werden soll.
Die Wärmeplanung wird unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie wichtigen Akteuren aus Verwaltung, Energieversorgung und Industrie durchgeführt. Hierzu wird während des Bearbeitungszeitraums ein oder mehrmals Zwischenstände ausgelegt und Akteuren sowie der allgemeinen Öffentlichkeit in Veranstaltung und durch Veröffentlichung im Internet vorgestellt.
Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird zunächst der IST-Zustand der Energieversorgung ermittelt. Zur Bestandsanalyse gehören die Wärmeverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden (z.B. Industrie, kommunale Gebäude), Energieerzeugungsanlagen und eingesetzte Energieträger. Ergänzend wird die vorhandene Energieinfrastruktur (Strom-, Gas-, Wärmenetze) erfasst. Aus all diesen Daten wird die Treibhausgasbilanz für die Gemeinde abgeleitet.
Anschließend werden lokale Erneuerbare-Energie-Potentiale (inklusive Abwärme aus Industrie) und Sanierungspotentiale identifiziert, die für die zukünftige Wärmeversorgung theoretisch und tatsächlich genutzt werden können. Die Sanierungspotentiale zeigen Möglichkeiten für verschiedene Gebäudetypen auf, sodass der Energiebedarf grundsätzlich gesenkt werden kann. Der Wärmeplan wirkt nicht als Verpflichtung für Gebäudeeigentümer bestimmte Sanierungsmaßnahmen anzugehen. Für die Ermittlung der Potenziale erneuerbarer Energien werden u.a. Daten zu Schutzgebieten, solarer Einstrahlung, Temperaturen unter der Erdoberfläche und Windgeschwindigkeiten ermittelt, verrechnet und dargestellt.
Aufbauend auf der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse wird das Gemeindegebiet in Versorgungsgebiete eingeteilt, Zielszenarien und Maßnahmen aufgestellt und eine Umsetzungsstrategie erarbeitet. Die Versorgungsgebiete geben eine Orientierung darüber, wo eine netzgebundene Versorgung (Fernwärme, Wasserstoff) in absehbarer Zukunft realistisch ist und wo nicht. Dies stellt die Arbeitsgrundlage für die Planung in der Kommune, bei Wohnungsunternehmen und Energieversorgern dar und wird alle 5 Jahre in einer Fortschreibung des gesamten Plans auf den aktuellen Stand gebracht.